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Unsere AGB 2009/2010 zum Download Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 2010 1. Vertragsabschluss Der Vertragsabschluss für die verbindliche Buchung von Zimmern und Veranstaltungsräumen sowie gastronomischer Leistungen bei Veranstaltungen bedarf der Schriftform. Die Bestätigung erfolgt per Post, Fax oder email. Darüber hinaus gehende spätere mündliche Neben- und Folgeabsprachen bedürfen ebenfalls nachträglicher schriftlicher Form. Die Weitervermietung von Räumlichkeiten an Dritte ist grundsätzlich untersagt. 2. Vertragsrücktritt Rücktritt des Hotels bei Veranstaltungen Das Hotel ist berechtigt, vom Bankett- / Tagungsvertrag fristlos zurückzutreten, wenn: Rücktritt des Veranstalters / Auftraggebers bei Veranstaltungen Der Veranstalter / Auftraggeber hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung des Veranstalters / Auftraggebers bedarf der Schriftform. Bei Rücktritt vom Bankett- / Tagungsvertrag ist der Veranstalter / Auftraggeber zur Zahlung einer Ausfallentschädigung an das Hotel / den Auftragnehmer verpflichtet. Die Höhe der Ausfallentschädigungen richtet sich nach den einzelnen Leistungspositionen sowie nach dem Zeitpunkt des Rücktritts. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten bei Rücktritt die pauschalierten Ausfallentschädigungen: • Bis zu 2 Monaten vor Veranstaltung 15 % der vertraglich vereinbarten Summe Die Fristen gelten für Raumbereitstellungskosten sowie für die kalkulierten gastronomischen Leistungen und in Auftrag gegebene Zusatzleistung wie Dekoration, Technik, Künstlerprogramme und sonstiges. Der Getränkeverbrauch ist von den Rücktrittsfristen ausgenommen. Die genannten Ausfallentschädigungen entfallen, sofern Räumlichkeiten und die daraus resultierenden Leistungen anderweitig vermietet werden können. Für Hotelgäste, die mehr als 7 Tage gebucht haben, entspricht die Frist der Zimmerabbestellung bis zum Ankunftstag der vereinbarten Aufenthaltsdauer. Bei späterer Abmeldung können 80% des vereinbarten Übernachtungspreises erhoben werden, sofern die nicht in Anspruch genommenen Zimmer nicht weitervermietet werden konnten.Bis zur anderweitigen Vergabe der Zimmer hat der Hotelgast für die Dauer des Vertrages den oben genannten Verlustausgleich zu tragen. 3. Angebote, Preise, Anzahlungen und Zahlungskonditionen: Alle auf der website dargestellten Arrangements sind nach Verfügbarkeit buchbar - Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Veranstaltungen Bei Veranstaltungen erfolgt bei Vertragsabschluss in der Regel eine Akontozahlung gemäß des jeweils ausgewiesenen Angebots. Werden vereinbarte Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von den getroffenen Vereinbarungen. Die Restzahlung der gebuchten Leistungen ist unmittelbar fällig nach Abschluss der Veranstaltung. Gastrechnungen Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gastkonten sind wöchentlich zahlbar. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. 4. Haftung bei Schäden, Diebstahl und Verlust Der Hotelgast / Veranstalter / Auftraggeber haftet dem Hotelier in vollem Umfang für durch ihn selbst oder seine Gäste verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume und Geräte berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne das hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Wird der Hotelier aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind, an der Erfüllung seiner Leistungen gehindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden, jedoch ist der Hotelier verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistung zu bemühen. Bei Diebstahl haftet das Hotel dem Hotelgast nach den Bestimmungen des BGB für das Hundertfache des Zimmerpreises, maximal 3.000,- Euro. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer und die Behältnisse, in denen der Hotelgast die Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß § 701 des BGB nur bis zum Betrag von 750,- Euro gehaftet. Hotelgäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen. Für Fremdleistungen, die durch das Hotel vermittelt und abgerechnet werden, wird ein handelsüblicher Zuschlag erhoben.Eine Haftung des Hotels für diese Leistungen besteht jedoch nicht. Überlassene, übersandte und liegengebliebene Dokumente und Sachgegenstände Post- und Warensendungen, die zu Händen der Hotelgäste bestimmt sind, werden mit Sorgfalt behandelt, das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Vertilgung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage und unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Eine Haftung für Verlust, Vertilgung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. Für mitgebrachte Dekorations-, Ausstellungs-, technische, sonstige oder persönliche Gegenstände besteht keine Haftung. Mitgebrachte Dekorationsmaterialien haben den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Garderobe 5. Zusatzvereinbarungen Der Verzehr von mitgebrachten Speisen oder Getränken auf den Zimmern sowie in den Veranstaltungsräumen ist untersagt. 6. Links und Copyrights Wir weisen darauf hin, dass diese Seite Links zu anderen Seiten im Internet anbietet. Für alle auf dieser Homepage integrierten Links gilt: das PARKHOTEL-Rosarium betont ausdrücklich, dass keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten besteht. Für Internetseiten Dritter, auf die das PARKHOTEL-Rosarium durch Link verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die alleinige Verantwortung. Die Bereitstellung von Links zu Webseiten und Emailadressen stellen keine Kenntnis und Billigung des Materials dar. Deshalb distanziert sich das PARKHOTEL-Rosarium ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten inklusive aller Unterseiten. Desweiteren kann die Website des PARKHOTEL-Rosarium ohne ihr Wissen von einer anderen Website mittels Hyperlink angelinkt worden sein. Das PARKHOTEL-Rosarium übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalte oder irgendeine Verbindung zum PARKHOTEL-Rosarium in Webseiten Dritter. © Copyright Logos, Fotos, Bilder und Texte: Firma extras inszenieren + organisieren, Cornelia Kolodziej, 25436 Uetersen, Messtorffstrasse 37. 7. GEMA und KSK Für alle Arten von Beschallungen, die über die Hausanlage des Hotels getätigt werden, ist keine zusätzliche Anmeldung bei der GEMA erforderlich. Bei Engagement musikalischer Livedarbietungen durch den Veranstalter / Auftraggeber verpflichtet sich der Veranstalter / Auftraggeber zur gebührenpflichtigen Meldung der Veranstaltung bei der GEMA Hamburg. Die Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters / Auftraggebers. Sofern ein Engagement über das PARKHOTEL-Rosarium organisiert wird, übernimmt das PARKHOTEL-Rosarium lediglich die dafür erforderliche Meldung. Die Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters / Auftraggebers. Bei Rechnungsstellung musikalischer oder künstlerischer Leistungen durch das PARKHOTEL-Rosarium ist das Hotel als gewerbliches Veranstaltungsunternehmen darüber hinaus verpflichtet, den gesetzlich definierten Beitrag zur Künstlersozialkasse (KSK) an die Landesversicherungsanstalt Oldenburg abführen, z. Zt. 3,9 % auf alle Künstlernettogagen. KSK entfällt bei Gesellschaften privater Veranstalter, sofern diese nicht mehr als einmal pro Kalenderjahr Veranstaltungen mit Beteiligungen von Künstlern durchführen. KSK entfällt bei Gesellschaften gewerblicher Veranstalter, sofern diese weder im Veranstaltungsgeschäft tätig noch mehr als einmal pro Kalenderjahr Veranstaltungen mit Beteiligungen von Künstlern durchführen. Die Meldungen zur GEMA und KSK bei Künstlerbuchungen auf Rechnung des Veranstalters / Auftraggebers erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Hotel behält sich vor, den Nachweis der erforderlichen Genehmigungen im Bedarfsfall zu verlangen. 8. Gerichtsstand/ HR Der Gerichtsstand ist Pinneberg. HRB 2502 EL - Amtsgericht Pinneberg. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
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